BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 4. Mai 2009

Teil römisch drei

40. Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 224 Ausschussbericht 244 Sitzung 35. Bundesrat:, Ausschussbericht 7781 Sitzung 749.)

40.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

[Eigenmittelbeschluss deutsch (DE) siehe Anlagen]

Die Mitteilung gemäß Artikel 11, des Beschlusses wurde am 19. Dezember 2007 beim Generalsekretär des Rates abgegeben. Der Beschluss ist gemäß seinem Artikel 11, mit 1. März 2009 in Kraft getreten.

Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 163 vom 23.6.2007 Seite 17, veröffentlicht.

Faymann

1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.