BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 26. März 2009

Teil römisch drei

20. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

20. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 223 aus 2002,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Albanien

26. März 2001

Armenien

31. Oktober 2002

Belarus

17. Jänner 2003

Bosnien und Herzegowina

19. Februar 2009

Liberia

16. September 2005

Serbien (vormals Serbien und Montenegro)

10. März 2003

Togo

10. März 2003

Vietnam

6. April 2005

Ferner hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Faymann