Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 27. Februar 2009 |
Teil römisch drei |
15. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2008, C.N.749.2008.TREATIES-3 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Artikel 14, Absatz 3, des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 21/2007.
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 241/1985.