BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2009

Ausgegeben am 30. Oktober 2009

Teil römisch drei

120. Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 163 Ausschussbericht 290 Sitzung 31. Bundesrat:, Ausschussbericht 8161 Sitzung 774.)

120.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in italienischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Artikel römisch drei, am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Faymann