Jahrgang 2009 |
Ausgegeben am 30. Oktober 2009 |
Teil römisch drei |
120. Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 163 Ausschussbericht 290 Sitzung 31. Bundesrat:, Ausschussbericht 8161 Sitzung 774.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in italienischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Oktober 2009 ausgetauscht; der Zusatzvertrag tritt daher gemäß seinem Artikel römisch drei, am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Faymann