BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 7. März 2008

Teil römisch zwei

84. Kundmachung:

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

84. Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Gemäß Paragraph 11 a, Absatz eins, des Bundes–Gleichbehandlungsgesetzes (B–GlBG), Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2004,, wird verlautbart:

Präambel

Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit und Gleichstellung der Geschlechter, zu den Anliegen der Frauenförderung und zur Schaffung von positiven und Karriere fördernden Bedingungen für Frauen und sorgt für die Chancengleichheit der Geschlechter. An der Zielerreichung der Gleichstellung der Geschlechter haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gemeinsam mitzuwirken.

Maßnahmen zur Frauenförderung finden im Rechnungshof in der Personalplanung und in der Organisationsentwicklung ihren adäquaten Niederschlag. Der Rechnungshof strebt eine Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung, insbesondere in den Leitungsfunktionen, an. Jeder Form von diskriminierendem Vorgehen oder Verhalten gegenüber Frauen ist entgegenzutreten. Diese Maßnahmen sind insbesondere von allen Personen in leitenden Funktionen im Rechnungshof mit zu tragen.

Der Rechnungshof weist im Jahr 2007 bei 302 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt eine Frauenquote von 41,4 % auf. Im Prüfpersonal, das sich aus Personen in der Verwendungsgruppe A1 und A2 zusammensetzt, ist der %–Anteil der Frauen seit dem Frauenförderungsplan 1994 aus 1995, auf das nahezu Dreifache angestiegen (von 11,5 % auf 31,1 %). Im Bereich der Sektionsleitung wird die 40 %–Quote bereits erfüllt.

1. Abschnitt

Darstellung des Ist–Zustandes (STICHTAG 1. JULI 2007)

Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs– und Funktionsgruppen: Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof

Paragraph eins,

Der Frauen– und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:

Verwendungs-gruppe

Frauenanteil

%–Anteil an Gesamt-belegschaft

Männeranteil

%–Anteil an Gesamt-belegschaft

Beschäftigte Gesamt

A1

54

29,51

129

70,49

183

A2

20

37,74

33

62,26

53

A3

36

85,71

6

14,29

42

A4

11

91,67

1

8,33

12

A5

1

25,00

3

75,00

4

A6

0

0,00

1

100,00

1

A7

3

42,86

4

57,14

7

Gesamt

125

41,39

177

58,61

302

Darstellung der Frauenquote

Paragraph 2,

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 40 %, wobei aber in der Verwendungsgruppe A1/9 die Frauenquote von 40 % erfüllt ist. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2006 aus 2007, ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 28,49 % auf 29,51 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 36,36 % auf 37,74 % zu verzeichnen.

Verwendung im Prüfungsdienst

Paragraph 3,

Die Kernaufgaben des Rechnungshofes sind die Prüfung und darauf aufbauend die Beratung. Daher wird im Folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 302 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 235 im Prüfungsdienst tätig; 73 Prüferinnen (31,06 %) stehen 162 Prüfern (68,94 %) gegenüber (Frauenförderungsplan 2006/2007: 30 % bzw. 70 %).

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, dass sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplanes 1994 aus 1995, nahezu verdreifacht hat.

Frauenförde-rungsplan

Prüferinnen

%–Anteil an Summe Prüfer/innen

Prüfer

%–Anteil an Summe Prüfer/innen

Summe Prüfer/innen

1994/1995

28

11,48

216

88,52

244

1996/1997

35

14,71

203

85,29

238

1998/1999

46

19,01

196

80,99

242

2000/2001

53

21,46

194

78,54

247

2002/2003

59

23,98

187

76,02

246

2004/2005

62

26,27

174

73,73

236

2006/2007

72

30,00

168

70,00

240

2008/2009

73

31,06

162

68,94

235

Von den 125 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 58,40 % im Prüfungsdienst tätig, von den 177 im Rechnungshof beschäftigten Männern hingegen 91,53 % (Frauenförderungsplan 2006/2007: 55,81 % bzw. 92,31 %).

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

Paragraph 4,

Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

  1. Absatz eins,
    Verwendungsgruppe A1:
    • Sektionsleitung: 3 Männer, 2 Frauen; 0 unbesetzt
    • Abteilungsleitung:
      29 Männer, 5 Frauen; 2 unbesetzt
      davon zusätzliche Funktion der Sektionsleitungsstellvertretung:
      2 Männer; 0 Frauen; 3 unbesetzt
    • Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung:
      46 Männer, 18 Frauen; 8 unbesetzt

Insgesamt bestehen somit 105 besetzte (und 13 unbesetzte) Funktionen; hievon 25 mit Frauen besetzt, dies sind 23,81 % (Frauenförderungsplan 2006/2007: 21,93 %).

  1. Absatz 2,
    Verwendungsgruppe A2:
    • Leitung der Bibliothek: 1 Mann
  2. Absatz 3,
    Verwendungsgruppe A3:              
    • Leitung Facility Service: 1 Mann
    • Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
    • Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
      5 Frauen
    • Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
      3 Frauen

Insgesamt bestehen somit 10 Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2006/2007: 83,33 %).

Aus– und Weiterbildung

Paragraph 5,

Im Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2007 waren folgende Kursanmeldungen bzw. absolvierte Seminartage für Bedienstete im Prüfungsdienst zu verzeichnen:

Kursart

Anmeldung von

Seminartage besucht von

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Grundausbildung (MBA)

7

8

316,0

384,0

Grundausbildung (BKA)

1

8,0

Sonstige Kurse (BKA)

58

63

196,0

152,0

Externe Seminare

96

254

144,5

450,5

Interne Seminare

212

348

460,5

776,5

Summe

374

673

1.125,0

1.763,0

Dies ergibt eine durchschnittliche Anzahl an Seminartagen je Teilnehmerin von 3,01 Tagen und je Teilnehmer von 2,62 Tagen (Frauenförderungsplan 2006/2007: 2,01 bzw. 2,13 Tage).

Bewerbungen

Paragraph 6,

Im Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2007 bewarben sich insgesamt 422 Frauen und 544 Männer, davon 333 Frauen und 484 Männer für den Prüfungsdienst, sowie 89 Frauen und 60 Männer für andere Bereiche (zentrale Dienste).

Aufgenommen wurden 5 Frauen und 10 Männer für den Prüfungsdienst sowie 1 Frau und 1 Mann für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 33,3 % Frauen zu 66,7 % Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von jeweils 50 % Frauen und Männer.

Arbeitszeitregelung

Paragraph 7,

Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Unterrepräsentation

Paragraph 8,

Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß Paragraph 11, B–GlBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Rechnungshof zu gewinnen, zeigt sich jedoch am steten Ansteigen der Frauenquote im Prüfungsdienst. Bei der Sektionsleitung ist die Frauenquote von 40 % erfüllt, während in den weiteren Funktionen der Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauen noch unterrepräsentiert sind.

Kommissionen und Arbeitsgruppen

Paragraph 9,

Bei der Zusammensetzung von Kommissionen ist gemäß Paragraph 10, Absatz eins, B-GlBG auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer Bedacht zu nehmen. Die Mitarbeit von Frauen in Arbeitsgruppen ist zu ermöglichen. Frauen sind in Kommissionen wie folgt vertreten:

2. Abschnitt

Darstellung des Soll–Zustandes (längerfristig) zur Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Eine Frauenquote von 40 % m Prüfungsdienst ist anzustreben. Der Soll–Zustand wäre erreicht, wenn im Prüfungsdienst
    • in der Verwendungsgruppe A1 ein Zuwachs von 54 auf 73 Frauen (+ 35,56 %) und
    • in der Verwendungsgruppe A2 ein Zuwachs von 20 auf 21 Frauen (+ 4,21 %)
      zu verzeichnen wäre.
  2. Absatz 2,Eine Annäherung an die Frauenquote von 40 % im Bereich der Funktionen wird nur langfristig möglich sein. Diese wäre erreicht, wenn
    • 14 Frauen die Leitung einer Abteilung und
    • 29 Frauen die stellvertretende Leitung einer Abteilung oder die Prüfungsleitung
      ausübten.
      Im Bereich der Sektionsleitung ist die Frauenquote von 40 % erreicht.
  3. Absatz 3,Seit Erstellung des Frauenförderungsplanes 1994 aus 1995, war im Prüfungsdienst eine Erhöhung des Standes an Prüferinnen um 45 zu verzeichnen, während sich die Zahl der Prüfer um 54 verminderte.

3. Abschnitt

Fluktuation, Prognose bis einschliesslich 2013 und verbindliche Vorgaben

Fluktuation und Prognose

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Die Fluktuation wurde aufgrund der ermittelten Daten für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2007 mit der Zielvorgabe bis einschließlich des Jahres 2013 erstellt, wobei folgende Annahmen zugrunde lagen:

    Vom 1. Juli 2005 bis 1. Juli 2007 ausgeschiedene Bedienstete:

 

Frauen

Männer

in Summe

Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses: Übertritt und Versetzung in den Ruhestand gemäß Paragraphen 13, 14 und 15 sowie Paragraphen 236 b und 236 c des Beamten–Dienst-rechtsgesetzes 1979 (BDG 1979)

4

11

15

Auflösung des Dienstverhältnisses

6

4

10

Versetzung gemäß Paragraph 38, BDG 1979

0

1

1

insgesamt

10

16

26

  1. Absatz 2,Ab dem Stichtag 1. Juli 2007 bis Ende des Jahres 2013 kann mit weiteren, durch Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters bedingten Abgängen von 7 Frauen und 30 Männern gerechnet werden, und zwar

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Frauen

4

1

2

Männer

7

4

1

6

2

6

4

  1. Absatz 3,Der Rechnungshof ist bei der Stellenausschreibung an einer vermehrten Bewerbung von Frauen interessiert und bringt dies dadurch zum Ausdruck, dass er in seinen Ausschreibungen Frauen besonders einlädt, sich zu bewerben.

Zielvorgaben des Rechnungshofes zur Erhöhung des Frauenanteiles in bestimmten Funktionen bis 31. Dezember 2009 gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B–GlBG

Paragraph 12,

Der Rechnungshof strebt an, die Unterrepräsentation der Frauen weiterhin zu vermindern und längerfristig die Erfüllung der Frauenquote in Höhe von 40 % in allen Verwendungen und Funktionen zu erreichen, und legt folgende verbindliche Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils fest.

Diese verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber (Stichtag 1. Juli 2007).

Funktion

Männer

Frauen

gesamt

Frauenanteil in %

Verbindliche Zielvorgaben in %

Sektionsleitung

3

2

5

40,0

Sektionsleitung–Stellvertretung

2

0

2

0,0

50,0

Abteilungsleitung

29

5

34

14,7

17,6

Abteilungsleitung–Stellvertretung, Prüfungs– und Fachbereichsleitung

46

18

64

28,1

29,7

4. Abschnitt

Besondere verbindliche Förderungsmassnahmen für Frauen gemäss Paragraph 11 a, Absatz 3, B–GlBG

Organisation

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Der Rechnungshof bekennt sich zum Grundsatz der Gleichwertigkeit der Arbeit von Frau und Mann und der Chancengleichheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle Inhaberinnen und Inhaber von Funktionen im Rechnungshof haben die notwendigen Frauenförderungsmaßnahmen mitzutragen.
  2. Absatz 2,Frauenförderungsmaßnahmen sind bei der Gesamtplanung, bei der Personalplanung und bei Organisationsänderungen zu berücksichtigen.
  3. Absatz 3,Die Transparenz der Entscheidungsstrukturen und die Durchführung des Frauenförderungsgebots sind insbesondere durch folgende Maßnahmen im Aktenlauf sicherzustellen:
    1. Ziffer eins
      Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist einzubinden:
      • bei der Erlassung des Frauenförderungsplanes,
      • bei Organisationsänderungen im Rechnungshof,
      • bei Zusammensetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen und
      • bei der Erhebung des Bildungsbedarfs.
    2. Ziffer 2
      Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat vor der beabsichtigten Durchführung folgender Personalmaßnahmen das Recht zur schriftlichen Stellungnahme:
      • bei der Festsetzung von Ausschreibungen,
      • bei der Ausschreibung von Funktionen und bei Funktionsbestellungen,
      • bei der Ablehnung von Karenzurlauben und Teilzeitbeschäftigung von Dienstnehmerinnen und
      • bei Verwendungsänderungen von Mitarbeiterinnen.
    3. Ziffer 3
      Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist über folgende verfügte personelle und organisatorische Maßnahmen zu informieren:
      • Ablehnung von Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerbern,
      • Beendigung der Probeverwendung von Mitarbeiterinnen,
      • Nichtzulassung von Mitarbeiterinnen zur Aus– und Weiterbildung,
      • Gewährung von Karenzurlauben und Verwendungsänderungen,
      • Ausschreibung von Fortbildungsseminaren und
      • allgemeine Personalentscheidungen betreffend weibliche Bedienstete im Hinblick auf die Einhaltung des B–GlBG.

Aufnahme und beruflicher Aufstieg

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Die Ausschreibung bzw. Bekanntmachung von zur Besetzung gelangenden Planstellen und Funktionen hat mit der Zielsetzung, insbesondere Frauen für den Prüfungsdienst im Rechnungshof zu gewinnen, zu erfolgen.
  2. Absatz 2,Nach der Aufnahme sind die Mitarbeiterinnen im Zuge von Integrationsmodulen unter Mitwirkung der Gleichbehandlungsbeauftragten in die Organisation des Rechnungshofes einzuführen.
  3. Absatz 3,Der berufliche Aufstieg von Mitarbeiterinnen ist durch vorrangige Zulassung zu externen Bildungsveranstaltungen, insbesondere zur Führungskräfteausbildung, zu fördern.

Aus– und Fortbildung

Paragraph 15,

Die Aus– und Fortbildung hat nach dem vom Rechnungshof entwickelten Konzept zu erfolgen. Das Konzept regelt die berufsbegleitende Aus– und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Rechnungshofes durch individuelle Beratung, Erhebung des Bildungsbedarfs und Erstellung des Bildungsangebotes sowie die Entwicklung von Führungskräften unter dem Aspekt der Frauenförderung.

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16,

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubes die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus– und Fortbildungskonzepts darstellen.

Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

Paragraph 17,

Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B–GlBG zu unterstützen. Die erforderlichen Ressourcen und Informationen sind ihr zur Verfügung zu stellen.

Moser