BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 21. Juli 2008

Teil römisch drei

86. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

86. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2008,) mit Wirkung vom 11. Oktober 1971 ratifiziert1 hat, am 9. Juli 2008 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:

Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, des Übereinkommens, unterzeichnet am 2. April 2007, kündigt das Großherzogtum Luxemburg Kapitel römisch eins des Übereinkommens.

Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 10. Juli 2009 wirksam.

Gusenbauer

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.