Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 11. April 2008 |
Teil römisch drei |
41. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 200 Ausschussbericht 245 Sitzung 35. Bundesrat:, Ausschussbericht 7782 Sitzung 749.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[dänischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. März 2008 abgegeben; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.
Mit dem Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 1962, und 340 aus 1968,), in der Fassung des Protokolls vom 29. Oktober 1970 Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1972,), verliert auch die auf diesen beruhende Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Dänischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1972,) ihre Geltung.
Gusenbauer