Jahrgang 2008 |
Ausgegeben am 31. März 2008 |
Teil römisch drei |
38. Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 611 Ausschussbericht 754 Sitzung 90. Bundesrat:, Ausschussbericht 7202 Sitzung 717.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Abkommens wurde am 22. März 2005 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2008 in Kraft getreten.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 46 vom 21. Februar 2008 Seite 25, veröffentlicht.
Gusenbauer
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.