BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 28. März 2008

Teil römisch drei

35. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

35. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Frankreich, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1975,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 2007,) mit Wirkung vom 26. Jänner 1965 ratifiziert1 hat, am 4. März 2008 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:

Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Artikel 12, Absatz 2, des Übereinkommens, die von den Vertragsparteien des Übereinkommens angenommen wurde, kündigt Frankreich Kapitel römisch eins des Übereinkommens.

Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 5. März 2009 wirksam.

Gusenbauer

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.