BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 28. November 2008

Teil römisch drei

163. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

163. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Libanon am 21. November 2008 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2008,) hinterlegt.

Gusenbauer