BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2008

Ausgegeben am 13. August 2008

Teil römisch drei

100. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 95 Ausschussbericht 148 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 6859 Sitzung 700.)

100.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommenstext in aserbaidschanischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, wurden am 28. Oktober bzw. 30. Dezember 2003 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Februar 2004 in Kraft getreten.

Gusenbauer