Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2007 |
Teil römisch eins |
106. Bundesgesetz: | Genehmigung der Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2007 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 266 Ausschussbericht 398 Sitzung 42. Bundesrat:, Ausschussbericht 7866 Sitzung 751.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, beim Voranschlagsansatz 1/65148 eine Vorbelastung in der Höhe von bis zu 1.910 Millionen Euro zu begründen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
Das Bundesfinanzgesetz 2007, BGBl. römisch eins Nr. 22, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2007,, wird wie folgt geändert (2. BFG-Novelle 2007):
Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch sechs Absatz eins, wird der Punkt nach der Ziffer 47, durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Ziffer 48, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, Im Artikel römisch zehn Absatz eins, Ziffer 2 a,) werden nach dem Voranschlagsansatz „1/10078“ der Voranschlagsansatz „1/10128“, nach dem Voranschlagsansatz „1/54846“ die Voranschlagsansätze „1/60236, 1/60366“, nach dem Voranschlagsansatz „1/61278“ die Voranschlagsansätze „1/61286, 1/61288“, nach dem Voranschlagsansatz „1/63156“ die Voranschlagsansätze „1/63166, 1/63168“ und nach dem Voranschlagsansatz „1/65256“ die Voranschlagsansätze „1/65276, 1/65278“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 3, Im Artikel römisch zehn Absatz eins, Ziffer 2 b,) wird nach dem Voranschlagsansatz samt Klammerausdruck „1/65386 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)“ der Voranschlagsansatz samt Klammerausdruck „1/65498 (für flussbauliche Gesamtprojekte)“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 4, Im Bundesvoranschlag (Anlage römisch eins) werden eingefügt:
a) nach dem Voranschlagsansatz 1/10118:
„1/10128/43 90 Jahre Republik“
b) nach dem Voranschlagsansatz 2/10117:
„2/10124/43 90 Jahre Republik“
c) nach dem Voranschlagsansatz 2/65137:
„2/6514 Eisenbahnen:
2/65140/33 Brenner Basistunnel (zweckgeb. Einnahmen)“
d) nach dem Voranschlagsansatz 2/65504:
„2/65505/33 Erfolgswirksame Einnahmen (Digit. Tachograph)“
Fischer
Molterer