BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 13. April 2007

Teil römisch zwei

86. Verordnung:

Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

86. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des Paragraph 13 k, Absatz 4, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes – BUAG, Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2005,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß Paragraph 21 a, Absatz 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. April 2007 in Kraft.
  2. Absatz 2,Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2007/04 bis 2007/11 anzuwenden.

Bartenstein