BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. Juni 2007

Teil römisch zwei

138. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

138. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich geändert wird

Aufgrund der Paragraphen 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1952,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1969,, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1953,, zuletzt geändert durch Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1957,, wird wie folgt geändert:

Ziffer römisch drei lautet:

„III.

Die Dekorationen des Ehrenzeichens bleiben Eigentum des Bundes. Sie sind kein Gegenstand des rechtsgeschäftlichen Verkehrs. Den Besitz an den Dekorationen haben die Beliehenen und nach deren Ableben ihre Erben.“

Gusenbauer   Molterer   Plassnik   Bures   Kdolsky   Platter   Berger   Darabos   Pröll, Buchinger   Schmied   Faymann   Bartenstein   Hahn