Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 24. August 2007 |
Teil römisch drei |
90. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation am 26. Juli 2007 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2006,) hinterlegt.
Gusenbauer