BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 24. August 2007

Teil römisch drei

90. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

90. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation am 26. Juli 2007 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2006,) hinterlegt.

Gusenbauer