BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 23. August 2007

Teil römisch drei

87. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 133 Ausschussbericht 177 Sitzung 27. Bundesrat:, Ausschussbericht 7739 Sitzung 747.)

87.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]

[englischer Abkommenstext siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit Ausnahme von Artikel 12, mit 1. Juli 2007 rückwirkend in Kraft getreten; die dafür notwendigen Mitteilungen wurden am 8. Juni bzw. 7. August 2007 abgegeben.

Artikel 12, des Abkommens tritt gemäß Artikel 23, Absatz 2, am 1. September 2007 in Kraft.

Gusenbauer