BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 23. August 2007

Teil römisch drei

86. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1390 Ausschussbericht 1455 Sitzung 155. Bundesrat:, Ausschussbericht 7597 Sitzung 736.)

86.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Durchführungsbestimmungen wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz 2, des Abkommens wurden am 7. August 2006 bzw. 6. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2007 in Kraft.

Gusenbauer