BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. Juni 2007

Teil römisch drei

65. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

65. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg die anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Bundesgesetzblatt Nr. 313 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2004,) erklärten Vorbehalte1 für fünf Jahre ab 2. Juli 2007 erneuert.

Gusenbauer

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 339/1982, letzte Änderung in BGBl. III Nr. 221/2002.