Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 14. Juni 2007 |
Teil römisch drei |
59. Kundamchung: | Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1930,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2002,) gebunden zu erachten.
Gusenbauer