BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 14. Juni 2007

Teil römisch drei

59. Kundamchung:

Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

59. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1930,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2002,) gebunden zu erachten.

Gusenbauer