BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 8. Mai 2007 |
Teil IIITeil römisch drei |
54. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen |
54.
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Juni 2007 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Gusenbauer