BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 8. Mai 2007

Teil römisch drei

54. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

54.

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

[Abkommenstext siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 1. Juni 2007 in Kraft.

Gusenbauer