Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 19. April 2007 |
Teil römisch drei |
46. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern |
Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Montenegro am 26. März 2007 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2007,) gebunden zu erachten.
Gusenbauer