BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 30. Oktober 2007

Teil römisch drei

118. Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 64 Ausschussbericht 126 Sitzung 24. Bundesrat:, Ausschussbericht 7709 Sitzung 746.)

118.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die Kundmachung aller authentischen Sprachfassungen1 dieses Staatsvertrages soll gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Protokoll

Das Übereinkommen samt Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 160 vom 30. Juni 2005, S. 1 - 17, veröffentlicht.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. August 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, für Österreich mit 1. November 2007 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:

Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Gusenbauer

1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.