BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2007

Ausgegeben am 20. September 2007

Teil römisch drei

106. Kundmachung:

Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

106. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Komoren am 27. September 2004 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2006,) hinterlegt.

Weiters hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll gebunden zu erachten.

Gusenbauer