Jahrgang 2007 |
Ausgegeben am 20. September 2007 |
Teil römisch drei |
106. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Fakultativprotokolls über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Komoren am 27. September 2004 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2006,) hinterlegt.
Weiters hat Montenegro mit Wirkung vom 3. Juni 2006 erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll gebunden zu erachten.
Gusenbauer