BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 21. Juni 2006

Teil römisch eins

82. Bundesgesetz:

Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Ausschussbericht 1509 Sitzung 153. Bundesrat:, Ausschussbericht 7565 Sitzung 735.)

82. Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 42, Absatz 3, lautet:

  1. Absatz 3,(3) Ist im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes einer Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform des Vereins eine Betriebsgenehmigung erteilt, so hat sie innerhalb von drei Jahren ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihren Betrieb auf eine Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft zu übertragen; auf die Übertragung sind Paragraphen 6 und 39 sinngemäß anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sie in der Rechtsform des Vereins weitergeführt werden.“

Fischer

Schüssel