1. Teil Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
|
§ 1.
|
Regelungsgegenstand
|
§ 2.
|
Begriffsbestimmungen
|
2. Teil Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
|
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
|
1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich
|
§ 3.
|
Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber
|
2. Abschnitt Auftragsarten
|
§ 4.
|
Bauaufträge
|
§ 5.
|
Lieferaufträge
|
§ 6.
|
Dienstleistungsaufträge
|
§ 7.
|
Baukonzessionsverträge
|
§ 8.
|
Dienstleistungskonzessionsverträge
|
§ 9.
|
Abgrenzungsregelungen
|
3. Abschnitt Ausnahmen vom Geltungsbereich
|
§ 10.
|
Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
|
§ 11.
|
Dienstleistungskonzessionsverträge
|
4. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
|
§ 12.
|
Schwellenwerte
|
§ 13.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
|
§ 14.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen
|
§ 15.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
|
§ 16.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
|
§ 17.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen
|
§ 18.
|
Änderung der Schwellen- oder Loswerte
|
5. Abschnitt Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
|
§ 19.
|
Grundsätze des Vergabeverfahrens
|
§ 20.
|
Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
|
§ 21.
|
Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
|
§ 22.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
|
§ 23.
|
Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
|
§ 24.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis
|
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
|
1. Abschnitt Arten der Vergabeverfahren
|
§ 25.
|
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
|
§ 26.
|
Arten des Wettbewerbes
|
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
|
§ 27.
|
Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
|
§ 28.
|
Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Bauaufträgen
|
§ 29.
|
Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen
|
§ 30.
|
Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Dienstleistungsaufträgen
|
§ 31.
|
Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
|
§ 32.
|
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
|
§ 33.
|
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
|
§ 34.
|
Wahl des wettbewerblichen Dialoges
|
§ 35.
|
Wahl des Wettbewerbes
|
§ 36.
|
Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
|
3. Abschnitt Nur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
|
§ 37.
|
Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
|
§ 38.
|
Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens
|
§ 39.
|
Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes
|
§ 40.
|
Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
|
§ 41.
|
Direktvergabe
|
§ 42.
|
Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
|
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
|
1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung
|
§ 43.
|
Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
|
2. Abschnitt Übermittlung von Unterlagen an die Europäische Kommission
|
§ 44.
|
Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber
|
§ 45.
|
Übermittlung von sonstigen Unterlagen
|
3. Abschnitt Bekanntmachungen
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
|
§ 46.
|
Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen
|
§ 47.
|
Berichtigung von Bekanntmachungen
|
§ 48.
|
Veröffentlichung eines Beschafferprofils
|
§ 49.
|
Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
|
2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
|
§ 50.
|
Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
|
§ 51.
|
Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
|
§ 52.
|
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
|
§ 53.
|
Bekanntmachung einer Vorinformation
|
§ 54.
|
Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen
|
3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 55.
|
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
|
4. Abschnitt Fristen
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen
|
§ 56.
|
Berechnung der Fristen
|
§ 57.
|
Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
|
§ 58.
|
Übermittlungs- und Auskunftsfristen
|
2. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 59.
|
Teilnahmefristen
|
§ 60.
|
Angebotsfristen
|
3. Unterabschnitt Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 61.
|
Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
|
§ 62.
|
Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien
|
§ 63.
|
Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
|
4. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
|
§ 64.
|
Teilnahmefristen
|
§ 65.
|
Angebotsfristen
|
5. Unterabschnitt Verkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
|
§ 66.
|
Verkürzte Angebotsfristen bei Verwendung elektronischer Medien
|
§ 67.
|
Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen
|
5. Abschnitt Eignung der Unternehmer
|
1. Unterabschnitt Von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
|
§ 68.
|
Ausschlussgründe
|
2. Unterabschnitt Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
|
§ 69.
|
Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
|
§ 70.
|
Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
|
§ 71.
|
Nachweis der Befugnis
|
§ 72.
|
Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit
|
§ 73.
|
Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit
|
§ 74.
|
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
|
§ 75.
|
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
|
§ 76.
|
Nachweis der Leistungsfähigkeit durch andere Unternehmer und in Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
|
§ 77.
|
Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
|
3. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 78.
|
Möglichkeit des Absehens vom Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
|
6. Abschnitt Die Ausschreibung
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
|
§ 79.
|
Grundsätze der Ausschreibung
|
§ 80.
|
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
|
§ 81.
|
Alternativangebote
|
§ 82.
|
Abänderungsangebote
|
§ 83.
|
Subunternehmerleistungen
|
§ 84.
|
Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
|
§ 85.
|
Arten und Mittel zur Sicherstellung
|
§ 86.
|
Vadium
|
§ 87.
|
Barrierefreies Bauen
|
§ 88.
|
Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und Beistellung sonstiger Unterlagen
|
§ 89.
|
Kosten der Ausschreibungsunterlagen
|
§ 90.
|
Berichtigung der Ausschreibung
|
2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
|
§ 91.
|
Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
|
§ 92.
|
Kommunikationswege
|
§ 93.
|
Dokumentenformate
|
§ 94.
|
Verschlüsselung
|
3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung
|
§ 95.
|
Arten der Leistungsbeschreibung
|
§ 96.
|
Grundsätze der Leistungsbeschreibung
|
§ 97.
|
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
|
§ 98.
|
Technische Spezifikationen
|
4. Unterabschnitt Bestimmungen über den Leistungsvertrag
|
§ 99.
|
Vertragsbestimmungen
|
5. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 100.
|
Wahl des Zuschlagsprinzips
|
7. Abschnitt Ablauf einzelner Vergabeverfahren
|
§ 101.
|
Ablauf des offenen Verfahrens
|
§ 102.
|
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
|
§ 103.
|
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
|
§ 104.
|
Ablauf des nicht offenen Verfahrens
|
§ 105.
|
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
|
8. Abschnitt Das Angebot
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Regelungen für Angebote
|
§ 106.
|
Allgemeine Bestimmungen
|
§ 107.
|
Form der Angebote
|
§ 108.
|
Inhalt der Angebote
|
§ 109.
|
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
|
§ 110.
|
Einreichen der Angebote in Papierform
|
§ 111.
|
Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote
|
§ 112.
|
Zuschlagsfrist
|
2. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
|
§ 113.
|
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
|
§ 114.
|
Form, Verschlüsselung und sichere Signatur des Angebotes
|
§ 115.
|
Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
|
§ 116.
|
Verordnungsermächtigung
|
9. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren
|
1. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform
|
§ 117.
|
Entgegennahme und Verwahrung der Angebote
|
§ 118.
|
Öffnung der Angebote
|
2. Unterabschnitt Entgegennahme und Öffnung von elektronisch übermittelten Angeboten
|
§ 119.
|
Entgegennahme der Angebote
|
§ 120.
|
Speicherung der Angebote
|
§ 121.
|
Öffnung elektronisch übermittelter Angebote
|
3. Unterabschnitt Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
|
§ 122.
|
Allgemeine Bestimmungen
|
§ 123.
|
Vorgehen bei der Prüfung
|
§ 124.
|
Zweifelhafte Preisangaben
|
§ 125.
|
Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung
|
§ 126.
|
Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote
|
§ 127.
|
Aufklärungsgespräche und Erörterungen
|
§ 128.
|
Niederschrift über die Prüfung
|
§ 129.
|
Ausscheiden von Angeboten
|
4. Unterabschnitt Der Zuschlag
|
§ 130.
|
Wahl des Angebotes für den Zuschlag
|
§ 131.
|
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
|
§ 132.
|
Stillhaltefrist, Nichtigkeit der Zuschlagserteilung, Geltendmachung der Nichtigkeit
|
§ 133.
|
Wirksamkeit des Zuschlages
|
§ 134.
|
Form des Vertragsabschlusses
|
10. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
|
§ 135.
|
Grundsätzliches
|
§ 136.
|
Dokumentationspflichten
|
§ 137.
|
Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren
|
§ 138.
|
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist
|
§ 139.
|
Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist
|
§ 140.
|
Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
|
4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
|
1. Abschnitt Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
|
§ 141.
|
Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge
|
2. Abschnitt Vergabe von Baukonzessionsverträgen und
|
Vergabe von Bauaufträgen an Dritte durch Baukonzessionäre
|
§ 142.
|
Allgemeines
|
§ 143.
|
Fristen
|
§ 144.
|
Auftragsweitergabe an Dritte
|
§ 145.
|
Besondere Bestimmungen für Verfahren zur Vergabe von Aufträgen durch Baukonzessionäre, die keine Auftraggeber sind
|
3. Abschnitt Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
|
§ 146.
|
Grundsätzliches
|
§ 147.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
|
§ 148.
|
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
|
§ 149.
|
Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
|
4. Abschnitt Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe
|
von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
|
§ 150.
|
Allgemeines
|
§ 151.
|
Abschluss von Rahmenvereinbarungen
|
§ 152.
|
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
|
5. Abschnitt Bestimmungen über Wettbewerbe
|
§ 153.
|
Allgemeines
|
§ 154.
|
Teilnahme am Wettbewerb
|
§ 155.
|
Durchführung von Wettbewerben
|
6. Abschnitt Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen
|
auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
|
§ 156.
|
Allgemeines
|
§ 157.
|
Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
|
§ 158.
|
Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
|
7. Abschnitt Bestimmungen über den wettbewerblichen Dialog
|
§ 159.
|
Allgemeines
|
§ 160.
|
Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog
|
§ 161.
|
Dialogphase
|
§ 162.
|
Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages
|
3. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber
|
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
|
1. Abschnitt Persönlicher Geltungsbereich
|
§ 163.
|
Sektorenauftraggeber
|
§ 164.
|
Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber
|
§ 165.
|
Öffentliche Unternehmen als Sektorenauftraggeber
|
§ 166.
|
Private Sektorenauftraggeber
|
2. Abschnitt Sektorentätigkeiten
|
§ 167.
|
Gas, Wärme und Elektrizität
|
§ 168.
|
Wasser
|
§ 169.
|
Verkehrsleistungen
|
§ 170.
|
Postdienste
|
§ 171.
|
Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen
|
§ 172.
|
Häfen und Flughäfen
|
§ 173.
|
Aufträge, die mehrere Tätigkeiten betreffen
|
3. Abschnitt Auftragsarten
|
§ 174.
|
Auftragsarten
|
4. Abschnitt Ausnahmen und Freistellungen vom Geltungsbereich
|
§ 175.
|
Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
|
§ 176.
|
Aufträge an verbundene Unternehmen
|
§ 177.
|
Bau- und Dienstleistungskonzessionsverträge
|
§ 178.
|
Freigestellte Sektorenauftraggeber im Bereich des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl oder Gas
|
§ 179.
|
Freistellung vom Anwendungsbereich
|
5. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
|
§ 180.
|
Schwellenwerte
|
§ 181.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
|
§ 182.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
|
§ 183.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
|
§ 184.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
|
§ 185.
|
Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen
|
§ 186.
|
Änderung der Schwellen- oder Loswerte
|
6. Abschnitt Grundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
|
§ 187.
|
Grundsätze des Vergabeverfahrens
|
§ 188.
|
Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
|
§ 189.
|
Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
|
§ 190.
|
Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
|
§ 191.
|
Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
|
2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren
|
1. Abschnitt Arten der Vergabeverfahren
|
§ 192.
|
Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
|
§ 193.
|
Arten des Wettbewerbes
|
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 194.
|
Wahl des offenen Verfahrens, des nicht offenen Verfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und des Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
|
§ 195.
|
Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
|
§ 196.
|
Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
|
§ 197.
|
Abschluss von Rahmenvereinbarungen
|
§ 198.
|
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
|
§ 199.
|
Wahl des Wettbewerbes
|
3. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
|
§ 200.
|
Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen
|
§ 201.
|
Direktvergabe
|
§ 202.
|
Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
|
§ 203.
|
Wahl des Wettbewerbes
|
3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
|
1. Abschnitt Wege der Informationsübermittlung
|
§ 204.
|
Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Sektorenauftraggebern und Unternehmern
|
2. Abschnitt Übermittlung von Unterlagen an die Europäische Kommission
|
§ 205.
|
Statistische Verpflichtungen der Sektorenauftraggeber
|
§ 206.
|
Übermittlung von sonstigen Unterlagen
|
3. Abschnitt Bekanntmachungen
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
|
§ 207.
|
Aufruf zum Wettbewerb
|
§ 208.
|
Berichtigung von Bekanntmachungen
|
§ 209.
|
Veröffentlichung eines Beschafferprofils
|
§ 210.
|
Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
|
2. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
|
§ 211.
|
Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
|
§ 212.
|
Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
|
§ 213.
|
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb
|
§ 214.
|
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
|
§ 215.
|
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
|
§ 216.
|
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
|
§ 217.
|
Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen
|
3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 218.
|
Arten des Aufrufs zum Wettbewerb
|
§ 219.
|
Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
|
§ 220.
|
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems
|
4. Abschnitt Fristen
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen über Fristen
|
§ 221.
|
Berechnung der Fristen
|
§ 222.
|
Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
|
2. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 223.
|
Übermittlungs- und Auskunftsfristen
|
§ 224.
|
Angebotsfrist im offenen Verfahren
|
§ 225.
|
Verkürzte Angebotsfristen im offenen Verfahren bei Verwendung elektronischer Medien
|
§ 226.
|
Fristen im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
|
3. Unterabschnitt Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
|
§ 227.
|
Besondere Vorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
|
5. Abschnitt Eignung der Unternehmer
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen betreffend die Eignung und deren Prüfung
|
§ 228.
|
Allgemeine Bestimmungen
|
§ 229.
|
Ausschlussgründe
|
§ 230.
|
Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
|
§ 231.
|
Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber
|
§ 232.
|
Prüfsystem
|
§ 233.
|
Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer und in Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
|
§ 234.
|
Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
|
2. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 235.
|
Möglichkeit des Absehens vom Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
|
6. Abschnitt Die Ausschreibung
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 236.
|
Grundsätze der Ausschreibung
|
§ 237.
|
Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
|
§ 238.
|
Alternativangebote
|
§ 239.
|
Abänderungsangebote
|
§ 240.
|
Subunternehmerleistungen
|
§ 241.
|
Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
|
§ 242.
|
Berichtigung der Ausschreibung
|
2. Unterabschnitt Besondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote im Oberschwellenbereich
|
§ 243.
|
Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
|
§ 244.
|
Festlegung der Kommunikationswege, der Datenformate und der Verschlüsselung
|
3. Unterabschnitt Die Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 245.
|
Arten der Leistungsbeschreibung
|
§ 246.
|
Grundsätze der Leistungsbeschreibung
|
§ 247.
|
Technische Spezifikationen
|
4. Unterabschnitt Bestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
|
§ 248.
|
Ausschreibungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
7. Abschnitt Ablauf einzelner Vergabeverfahren
|
§ 249.
|
Ablauf des offenen Verfahrens
|
§ 250.
|
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
|
§ 251.
|
Interessensbestätigung im Fall eines Aufrufs zum Wettbewerb durch eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung
|
§ 252.
|
Teilnehmer im nicht offenen Verfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb und im Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
|
§ 253.
|
Ablauf des nicht offenen Verfahrens
|
§ 254.
|
Ablauf des Verhandlungsverfahrens
|
8. Abschnitt Das Angebot
|
1. Unterabschnitt Allgemeine Regelungen für Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 255.
|
Allgemeine Bestimmungen
|
§ 256.
|
Form der Angebote
|
§ 257.
|
Inhalt der Angebote
|
§ 258.
|
Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
|
§ 259.
|
Einreichen der Angebote in Papierform
|
§ 260.
|
Zuschlagsfrist
|
2. Unterabschnitt Besondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
|
§ 261.
|
Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
|
§ 262.
|
Form, Verschlüsselung und sichere Signatur des Angebotes, Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
|
3. Unterabschnitt Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
|
§ 263.
|
Regelungen für Angebote bei Verfahren im Unterschwellenbereich
|
9. Abschnitt Das Zuschlagsverfahren
|
1. Unterabschnitt Öffnung und Prüfung der Angebote, Ausscheiden von Angeboten
|
§ 264.
|
Öffnung der Angebote
|
§ 265.
|
Entgegennahme elektronisch übermittelter Angebote
|
§ 266.
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Speicherung elektronisch übermittelter Angebote
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§ 267.
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Prüfung der Angebote
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§ 268.
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Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung
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§ 269.
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Ausscheiden von Angeboten
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§ 270.
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Ausscheiden von Angeboten aus Drittländern
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2. Unterabschnitt Der Zuschlag
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§ 271.
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Wahl des Angebotes für den Zuschlag
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§ 272.
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Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
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§ 273.
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Stillhaltefrist, Nichtigkeit der Zuschlagserteilung, Geltendmachung der Nichtigkeit
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§ 274.
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Wirksamkeit des Zuschlages
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§ 275.
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Form des Vertragsabschlusses auf elektronischem Weg
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10. Abschnitt Beendigung des Vergabeverfahrens
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§ 276.
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Grundsätzliches
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§ 277.
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Dokumentationspflichten für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
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§ 278.
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Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
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§ 279.
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Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
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4. Hauptstück Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
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1. Abschnitt Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
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§ 280.
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Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge
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2. Abschnitt Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
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§ 281.
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Grundsätzliches
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§ 282.
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Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
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§ 283.
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Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
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§ 284.
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Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
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3. Abschnitt Bestimmungen über Wettbewerbe
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§ 285.
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Allgemeines
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§ 286.
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Teilnahme am Wettbewerb
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§ 287.
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Durchführung von Wettbewerben
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4. Abschnitt Bestimmungen über das Einrichten und den Betrieb eines und die Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
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§ 288.
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Allgemeines
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§ 289.
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Einrichten und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
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§ 290.
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Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
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4. Teil Rechtsschutz
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1. Hauptstück Bundesvergabeamt
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1. Abschnitt Einrichtung und innere Organisation
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1. Unterabschnitt Einrichtung und Rechtsstellung der Mitglieder
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§ 291.
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Einrichtung des Bundesvergabeamtes
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§ 292.
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Bestellung der Mitglieder
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§ 293.
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Unvereinbarkeit
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§ 294.
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Erlöschen der Mitgliedschaft
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§ 295.
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Rechtsstellung der Mitglieder
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§ 296.
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Befangenheit; Ablehnung von Mitgliedern
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2. Unterabschnitt Dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen; Aufwandersätze
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§ 297.
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Allgemeines
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§ 298.
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Dienstaufsicht
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§ 299.
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Leistungsfeststellung
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§ 300.
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Besoldung
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§ 301.
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Aufwandsentschädigung der sonstigen Mitglieder
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3. Unterabschnitt Innere Organisation des Bundesvergabeamtes
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§ 302.
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Leitung
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§ 303.
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Bildung und Zusammensetzung der Senate
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§ 304.
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Geschäftszuweisung, Verhinderung
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§ 305.
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Beschlussfassung und Beratung der Senate
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§ 306.
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Aufgaben des Senatsvorsitzenden
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§ 307.
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Vollversammlung; Bedienstetenversammlung
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§ 308.
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Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
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§ 309.
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Geschäftsapparat
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§ 310.
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Evidenzstelle
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§ 311.
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Tätigkeitsbericht
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2. Abschnitt Zuständigkeit und Verfahren
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1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
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§ 312.
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Zuständigkeit
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§ 313.
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Auskunftspflicht
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§ 314.
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Ladungen
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§ 315.
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Zustellungen
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§ 316.
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Mündliche Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt
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§ 317.
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Durchführung der Verhandlung und Erlassung des Bescheides
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§ 318.
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Gebühren
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§ 319.
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Gebührenersatz
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2. Unterabschnitt Nachprüfungsverfahren
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§ 320.
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Einleitung des Verfahrens
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§ 321.
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Fristen für Nachprüfungsanträge
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§ 322.
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Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags
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§ 323.
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Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung
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§ 324.
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Parteien des Nachprüfungsverfahrens
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§ 325.
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Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers
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§ 326.
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Entscheidungsfrist
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§ 327.
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Mutwillensstrafen
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3. Unterabschnitt Einstweilige Verfügungen
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§ 328.
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Antragstellung
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§ 329.
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Erlassung der einstweiligen Verfügung
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§ 330.
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Verfahrensrechtliche Bestimmungen
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4. Unterabschnitt Feststellungsverfahren
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§ 331.
|
Einleitung des Verfahrens
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§ 332.
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Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags
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§ 333.
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Parteien des Verfahrens
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§ 334.
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Feststellung von Rechtsverstößen
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5. Teil Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
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1. Hauptstück Außerstaatliche Kontrolle
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§ 335.
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Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
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§ 336.
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Bescheinigungsverfahren
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§ 337.
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Außerstaatliche Schlichtung
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2. Hauptstück Zivilrechtliche Bestimmungen
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§ 338.
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Schadenersatzansprüche
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§ 339.
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Rücktrittsrecht des Auftraggebers
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§ 340.
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Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
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§ 341.
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Zuständigkeit und Verfahren
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§ 342.
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Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses auf den abgeschlossenen Vertrag
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§ 343.
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Bestimmungen über Schiedsgerichtsbarkeit
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6. Teil Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 344.
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Strafbestimmungen
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§ 345.
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In-Kraft-Tretens-, Außer-Kraft-Tretens- und Übergangsvorschriften
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§ 346.
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Erlassung und In-Kraft-Treten von Verordnungen
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§ 347.
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Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
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§ 348.
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Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
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§ 349.
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Vollziehung
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§ 350.
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Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
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§ 351.
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Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
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Anhang I:
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Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 4 Z 1
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Anhang II:
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Bauaufträge nach § 3 Abs. 2
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Anhang III:
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Prioritäre Dienstleistungen
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Anhang IV:
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Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
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Anhang V:
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Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber gemäß den §§ 12 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1, 44 Abs. 2 Z 1
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Anhang VI:
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Verzeichnis der in § 12 Abs. 1 Z 1 genannten Waren im Bereich der Verteidigung
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Anhang VII:
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Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 71 Abs. 1 Z 1 und 72 Abs. 2 Z 1
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Anhang VIII:
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Angaben, die in den Bekanntmachungen gemäß den §§ 46, 53, 54, 61, 136 und 158 Abs. 3 enthalten sein müssen
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Anhang IX:
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In den Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 213 Abs. 1 Z 1 und in die Bekanntmachung gemäß § 290 Abs. 3 aufzunehmende Angaben
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Anhang X:
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In die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfsystems gemäß § 215 aufzunehmende Informationen
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Anhang XI:
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In die Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung gemäß § 214 aufzunehmende Informationen, Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, das nicht als Aufruf zum Wettbewerb dient
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Anhang XII:
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In die Bekanntmachung über vergebene Aufträge und abgeschlossene Rahmenvereinbarungen gemäß § 217 aufzunehmende Informationen
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Anhang XIII:
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In die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 207 Abs. 1 Z 2 aufzunehmende Informationen
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Anhang XIV:
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In die Bekanntmachung der Ergebnisse von Wettbewerben aufzunehmende Informationen
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Anhang XV:
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Muster für die Bekanntmachung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
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Anhang XVI:
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Merkmale für die Veröffentlichung
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Anhang XVII:
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Anforderungen an die Vorrichtungen für die Entgegennahme von elektronisch übermittelten Datensätzen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren
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Anhang XVIII:
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Liste der Gemeinschaftsvorschriften gemäß § 179 Abs. 2 Z 1
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Anhang XIX:
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Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes
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|
ist.
vorliegen.
vorliegen.