BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 20. Juli 2006

Teil römisch eins

112. Bundesgesetz:

Vorzeitige Beendigung der römisch 22 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 IA 856/A Ausschussbericht 1632 Sitzung 161.)

112. Bundesgesetz, mit dem die römisch 22 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 22 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel römisch zwei

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Fischer

Schüssel