Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 20. Juli 2006 |
Teil römisch eins |
112. Bundesgesetz: | Vorzeitige Beendigung der römisch 22 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 IA 856/A Ausschussbericht 1632 Sitzung 161.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 22 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Fischer
Schüssel