BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 2. Mai 2006

Teil römisch zwei

177. Verordnung:

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt A 5/B 7 bis Knoten Korneuburg A 22/S 1 im Bereich der Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg

177. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt A 5/B 7 bis Knoten Korneuburg A 22/S 1 im Bereich der Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2004,, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), Bundesgesetzblatt Nr. 697 aus 1993,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2002, und der Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2004,, wird verordnet:

Der Abschnitt A 5/B 7 bis Knoten Korneuburg A 22/S 1 der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg wird wie folgt bestimmt:

Der gegenständliche Abschnitt der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße beginnt im Anschluss an die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Landesgrenze Wien/Niederösterreich bis Knoten Eibesbrunn A 5/S 1/B 7, westlich des Knotens Eibesbrunn und verläuft zunächst auf freier Strecke südlich von Enzersfeld durch das westliche Marchfeld. In diesem Bereich befindet sich die geplante Anschlussstelle Hagenbrunn/Enzersfeld, die über ihre Rampen die Verbindung zu den niederösterreichischen Landesstraßen L 12 und L 1113 herstellt. In der Folge unterquert die Trasse den Bisambergzug und sein Vorland, ehe sie nach einem kurzen offenen Streckenabschnitt zwischen der Gemeinde Stetten und dem Umspannwerk Bisamberg im Umweltschutztunnel Stetten die Landesstraße L 33, den Donaugraben und die ÖBB-Lokalbahn (Strecke Korneuburg – Ernstbrunn) unterquert. Am Ende des Umweltschutztunnels Stetten liegt der geplante Kreisverkehr der Anschlussstelle Korneuburg Nord, die über ihre Rampen die Verbindung mit der B 6 Laaer Straße herstellt. Von dort verläuft die Trasse wieder auf offener Strecke zwischen Korneuburg und Leobendorf langsam in Tieflage absinkend bis zum Ostportal des Umweltschutztunnels Kreuzenstein. Auf dem Einhausungsbauwerk befindet sich die Anschlussstelle Korneuburg West/Leobendorf, welche die Verbindung zur Landesstraße B 305 und zur Landesstraße B 3 Donau Straße herstellt. Durch Umbau der bestehenden Anschlussstelle Korneuburg West zum Knoten Korneuburg A 22/S 1 erfolgt die Verknüpfung des gegenständlichen Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße mit der A 22 Donauufer Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der Trasse aus dem Verordnungsplan (Planzeichen S1/59-03 im Maßstab 1:2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Mai 2005 eingereichten Projektes.

Der vorgenannte Verordnungsplan, die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-312.401/0041-II/ST-ALG/2006, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion römisch zwei, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und in den Gemeinden Hagenbrunn, Enzersfeld, Stetten, Leobendorf und Korneuburg in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf.

 

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

Gorbach