BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 25. April 2006 |
Teil IIITeil römisch drei |
72. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice |
72.
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 3, Absatz eins, mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.
Schüssel