BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 18. Jänner 2006

Teil römisch drei

5. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 258 Ausschussbericht 331 Sitzung 40. Bundesrat:, Ausschussbericht 6942 Sitzung 704.)

5.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. März 2004 bzw. 8. Oktober 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Schüssel