BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 6. Dezember 2006

Teil römisch drei

183. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

183. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilungen der Niederländischen Regierung hat Dänemark am 30. Oktober 2006 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1968,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2006,) hinterlegt und dabei folgende Erklärung abgegeben:

In Übereinstimmung mit Artikel 6, des Übereinkommens hat die Regierung des Königreiches Dänemark das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten benannt, um Beglaubigungen gemäß Artikel 3, Absatz eins, auszustellen.

Weiters teilte die Regierung des Königreiches Dänemark mit, dass das Übereinkommen nicht auf Grönland und die Färöer Inseln Anwendung findet.

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