Jahrgang 2006 |
Ausgegeben am 31. Jänner 2006 |
Teil römisch drei |
18. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Estland am 10. März 2005 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1998,, Kundmachung des In-Kraft-Tretens Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 193 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2004,) hinterlegt.
Schüssel