BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2006

Ausgegeben am 13. Oktober 2006

Teil römisch drei

156. Kundmachung:

Berichtigung der Kundmachung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

156. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigung der Kundmachung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, wird dahingehend ergänzt, dass gemäß Beschluss des Nationalrates auch die Anlagen zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in deutscher und englischer Sprache kundgemacht werden.

[Anlagen in Deutsch (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Anlagen in Englisch siehe Anlagen]

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