Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 11. August 2005 |
Teil römisch eins |
96. Bundesgesetz: | Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 995 Ausschussbericht 1002 Sitzung 117. Bundesrat:, Ausschussbericht 7368 Sitzung 724.) |
| [CELEX-Nr. 32001L0042] |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Initiatoren können Vorschläge für Netzveränderungen einbringen. Außer in den Fällen des Paragraph 3, Absatz 3, beinhaltet der Vorschlag einer Netzveränderung auch die Erstellung eines Umweltberichtes (Paragraph 6,) in Abstimmung mit dem Bundesminister/der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie. Die von den Auswirkungen einer vorgeschlagenen Netzveränderung betroffenen übrigen Initiatoren, die Umweltstellen betroffener Länder sowie der Bundesminister/die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind vor der Erstellung eines Umweltberichtes zu konsultieren, wobei den genannten Stellen eine Frist von vier Wochen einzuräumen ist. Dem Initiator gebührt für seine Aufwendungen kein Kostenersatz.
Im Zuge einer strategischen Prüfung sind
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.
Fischer
Schüssel