Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 16. März 2005 |
Teil römisch zwei |
69. Verordnung: | Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Supervisorin und Coach“, „Akademischer Supervisor und Coach“, „Akademische Organisationsberaterin und Organisationsentwicklerin“ und „Akademischer Organisationsberater und Organisationsentwickler“ sowie Festlegung des akademischen Grades „Master of Science in Organisational Development“; Lehrgänge „Supervision und Coaching“, „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung“ und „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung - Master of Science in Organisational Development“, Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, und Fachhochschule Vorarlberg |
Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2004, und das Erkenntnis Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2004,, in Verbindung mit den Paragraphen 27, Absatz eins und 28 Absatz eins und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2002,, wird verordnet:
Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, und die Fachhochschule Vorarlberg sind berechtigt, den gemeinsam durchgeführten Lehrgang „Supervision und Coaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Supervision und Coaching“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Supervisorin und Coach“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Supervisor und Coach“ zu verleihen.
Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, und die Fachhochschule Vorarlberg sind berechtigt, den Lehrgang „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Organisationsberaterin und Organisationsentwicklerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Organisationsberater und Organisationsentwickler“ zu verleihen.
Die Schloss Hofen - Wissenschafts- und Weiterbildungs-GmbH, Lochau, Vorarlberg, und die Fachhochschule Vorarlberg sind berechtigt, den Lehrgang „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung - Master of Science in Organisational Development“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Organisationsberatung und Organisationsentwicklung - Master of Science in Organisational Development“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science in Organisational Development“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2005 in Kraft.
Gehrer