Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 20. Dezember 2005 |
Teil römisch zwei |
432. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und „Akademischer Tourismusmanager“, Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus Akademie Österreich |
Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2005,, in Verbindung mit den Paragraphen 27, Absatz eins und 28 Absatz 2, des Universitäts-Studiengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2002,, wird verordnet:
Die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und „Akademischer Tourismusmanager“, Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus Akademie Österreich, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 2001,, wird wie folgt geändert:
In Paragraph 4, wird das Datum „31. Dezember 2005“ durch das Datum „31. Dezember 2010“ ersetzt.
Gehrer