Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 20. Dezember 2005 |
Teil römisch zwei |
431. Verordnung: | 35. MBA-Verordnung |
Auf Grund des Paragraph 124, Absatz 6, des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. römisch eins Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2005,, in Verbindung mit den Paragraphen 27, Absatz eins, und 28 Absatz eins und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2002,, wird verordnet:
Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Betriebsorganisation“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Betriebsorganisation“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Betriebsorganisatorin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Betriebsorganisator“ zu verleihen.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Finanzcoaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Finanzcoaching“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Finanz- und Vermögensberaterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Finanz- und Vermögensberater“ zu verleihen.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Unternehmensrechnung - Controlling“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Unternehmensrechnung - Controlling“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Controllerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Controller“ zu verleihen.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Immobilienmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Immobilienmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Immobilienmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Immobilienmanager“ zu verleihen.
Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „MBA in General Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „MBA in General Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
Gehrer