BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 30. Juni 2005

Teil römisch zwei

206. Verordnung:

Änderung des Anhangs römisch sieben des Bundesvergabegesetzes 2002

206. Verordnung der Bundesregierung betreffend die Änderung des Anhangs römisch sieben des Bundesvergabegesetzes 2002

Auf Grund des Paragraph 191, Absatz 3, Bundesvergabegesetz 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,, wird Anhang römisch sieben wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Anhang römisch sieben Punkt A. „Für Bauaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Novellierungsanordnung 2, In Anhang römisch sieben Punkt B. „Für Lieferaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Novellierungsanordnung 3, In Anhang römisch sieben Punkt C. „Für Dienstleistungsaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Schüssel   Gorbach   Plassnik   Gehrer   Rauch-Kallat   Prokop   Platter   Miklautsch   Pröll   Haubner   Bartenstein