Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 30. Juni 2005 |
Teil römisch zwei |
206. Verordnung: | Änderung des Anhangs römisch sieben des Bundesvergabegesetzes 2002 |
Auf Grund des Paragraph 191, Absatz 3, Bundesvergabegesetz 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,, wird Anhang römisch sieben wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Anhang römisch sieben Punkt A. „Für Bauaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anhang römisch sieben Punkt B. „Für Lieferaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
Novellierungsanordnung 3, In Anhang römisch sieben Punkt C. „Für Dienstleistungsaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
Schüssel Gorbach Plassnik Gehrer Rauch-Kallat Prokop Platter Miklautsch Pröll Haubner Bartenstein