Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 11. Mai 2005 |
Teil römisch drei |
66. Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 697 Ausschussbericht 745 Sitzung 93. Bundesrat:, Ausschussbericht 7216 Sitzung 718.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Vertragstext deutsch siehe Anlagen]
[Erklärungen siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 13, Absatz 2, des Protokolls wurde am 04. April 2005 dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union mitgeteilt; das Protokoll tritt für Österreich gemäß seinem Artikel 13, Absatz 3, mit 3. Juli 2005 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, bzw. sind diesem beigetreten:
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Dänemark |
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Finnland |
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Lettland |
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Litauen |
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Niederlande |
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Spanien |
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Ungarn |
Dänemark hat die verfassungsrechtlichen Verfahren zur Annahme dieses Protokolls abgeschlossen.
Vorbehalt gemäss Artikel 9, Absatz 2, des Protokolls:
Artikel 9, Absatz eins, wird nur im Zusammenhang mit den in Artikel 9, Absatz 2, Litera a und b genannten strafbaren Handlungen anwendet.
Das Protokoll ist derzeit nicht auf die Faröer Inseln und Grönland anwendbar.
Erklärung gemäss Artikel 13, Absatz 5,
Vorbehalt gemäss Artikel 9, Absatz 2, des Protokolls:
Artikel 9, Absatz eins, wird nur im Zusammenhang mit den in Artikel 9, Absatz 2, Litera a und b genannten strafbaren Handlungen anwendet.
Erklärung gemäss Artikel 13, Absatz 5,
Erklärung gemäss Artikel 13, Absatz 5,
Schüssel
1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.