BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 23. März 2005

Teil römisch drei

38. Kundmachung:

Berichtigungen der Änderung der Anhänge römisch eins und römisch zwei samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

38. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Berichtigungen der Änderung der Anhänge römisch eins und römisch zwei samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens sind in der englischen Sprachfassung und der Übersetzung ins Deutsche der Änderung der Annexe römisch eins und römisch zwei bzw. der Anhänge römisch eins und römisch zwei samt Appendix römisch eins und römisch zwei bzw. Beilagen römisch eins und römisch zwei des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2000, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2000,) folgende Berichtigungen vorzunehmen:

Novellierungsanordnung 1, Im Annex römisch eins der englischen Sprachfassung lautet es

a) im Absatz eins und Absatz 2 Punkt eins, jeweils statt „...convention...“ richtig „...Convention...“

b) im Absatz eins Punkt 4, statt „...metal...“ richtig „...metals...“.

Novellierungsanordnung 2, Im Annex römisch zwei der englischen Sprachfassung lautet es

a) in der Überschrift vor Absatz eins, statt „...Authorised...“ richtig „...authorised...“

b) im Absatz eins, statt „...of the Convention." richtig „...to the Convention."

Novellierungsanordnung 3, Im Appendix römisch eins der englischen Sprachfassung endet

a) beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...11495)]“ richtig mit der Ziffernfolge „...11495)] (9)“und ist folgende Fußnote einzufügen:

„(9) Shall apply only after the entry into force of the amendment to Article 2 of the Convention."

b) beim Text um das Wort Silver der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...1993) (9)“ richtig mit der Ziffernfolge „...1993) (10)“ und hat die Fußnote statt „(9) As amended by...“ richtig „(10) As amended by...“ zu lauten.

Novellierungsanordnung 4, Im Appendix römisch zwei der englischen Sprachfassung endet beim Text um das Wort palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) (10)“ richtig mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) (11)“ und hat die Fußnote statt „(10) Shall apply only...“ richtig: „(11) Shall apply only...“ zu lauten.

Novellierungsanordnung 5, Im Anhang römisch eins der Übersetzung ins Deutsche lautet

a) bei Begriffsbestimmungen und technische Erfordernisse die Überschrift statt „1. Definition“ richtig „1. Definitionen“.

b) es im Absatz eins, statt „...Definitionen.“ richtig „...Definitionen:“

c) es im Absatz eins Punkt 4 und Absatz eins Punkt 5, jeweils statt „...des genannten Edelmetalles...“ richtig „...der genannten Edelmetalle...“

d) es im Absatz eins Punkt 7, statt „...Gold (Palladium) 4)...“ richtig „...Gold, (Palladium) 4)...“

e) der Satz nach Absatz 2 Punkt eins, lit.g:

„Gegenstände, die den oben genannten Litera a bis Litera g, zuzuordnen sind, können deshalb nicht mit der Gemeinsamen Punze bezeichnet werden.“

f) es im Absatz 2 Punkt 7, statt „...wertwolleren Edelmetall...“ richtig „...wertvolleren Edelmetall...“

Novellierungsanordnung 6, Im Anhang römisch zwei der Übersetzung ins Deutsche lautet es

a) im Absatz eins, statt „...mit der Gemeinsamen Punze vergelegt...“ richtig „...mit der Gemeinsamen Punze vorgelegt...“

b) im Absatz 3, statt „...in Los geprüften Gegenstände...“ richtig „...im Los geprüften Gegenstände...“

c) im Absatz 4 Punkt 3, statt „...Relifdarstellung einer Waage...“ richtig „...Reliefdarstellung einer Waage...“

d) im Absatz 4 Punkt 6 Punkt 2, statt „...am wenigstens wertvollen Edelmetall...“ richtig „...am wenigsten wertvollen Edelmetall...“

Novellierungsanordnung 7, In der Beilage römisch eins der Übersetzung ins Deutsche

a) endet beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge„...11495)]“ richtig mit der Ziffernfolge „...11495)] 9)“ und ist folgende Fußnote einzufügen:

9) Gilt erst nach Inkrafttreten der Änderung von Artikel 2 des Übereinkommens.“

b) ist beim Text um das Wort Palladium der Wortlaut „Atomabsorption (Dokument ISO/WD 13371)“ zu streichen.

c) endet beim Text um das Wort Silber der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...1993) 9)“ richtig mit der Ziffernfolge „...1993) 10)“ und hat die Fußnote statt 9) Wie berichtigt mit technischer Druckfehlerbesserung...“ richtig 10) Wie berichtigt mit technischer Druckfehlerverbesserung...“ zu lauten.

Novellierungsanordnung 8, In der Beilage römisch zwei der Übersetzung ins Deutsche endet beim Text um das Wort Palladium der Klammerausdruck statt mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) 10)“ richtig mit der Ziffernfolge „...0,75 mm) 11)“ und hat die Fußnote statt „10) Gilt erst nach...“ richtig „11) Gilt erst nach...“ zu lauten.

Novellierungsanordnung 9, Im Wortlaut der Erklärung der Republik Österreich lautet es statt „...sowie die Anhänge...“ richtig „...sowie der Anhänge...“

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