BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 9. Dezember 2005

Teil römisch drei

209. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 891 Ausschussbericht 1038 Sitzung 122. Bundesrat:, Ausschussbericht 7380 Sitzung 725.)

209.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[litauischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 17. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 29, Absatz 2, mit 17. November 2005 in Kraft.

Schüssel