BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 26. August 2005

Teil römisch drei

155. Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 218 VV Sitzung 40. Bundesrat:, Ausschussbericht 6932 Sitzung 704.)

155.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)1 in der Fassung der Änderung vom 26. Juni 2001

[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 26. April 2004 bei der Schweizerischen Regierung hinterlegt; nach Notifikation der Schweizerischen Regierung hat es keinen Einspruch eines Vertragsstaates zur Änderung gegeben. Die Änderung ist daher, wie vom Rat der Organisation vorgesehen, mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.

Schüssel

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 304/1994