BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 17. August 2005

Teil römisch drei

145. Kundmachung:

Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

145. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1984,) wurde gemäß seinem Artikel 5, von Österreich mit Note vom 31. Mai 2005 gekündigt und tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 31. August 2005 außer Kraft.

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