BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 15. Februar 2005

Teil römisch drei

14. Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 207 Ausschussbericht 315 Sitzung 40. Bundesrat:, Ausschussbericht 6947 Sitzung 704.)

14.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

 

Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

 

[ Deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[ Englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[ Französischer Vertragstext siehe Anlagen]

 

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 4, Absatz eins, des Zusatzprotokolls am 3. Februar 2004 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Artikel 5, Absatz 2, für Österreich mit 1. Juni 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert, angenommen bzw. sind ihm beigetreten:

Aserbaidschan, Dänemark, Estland, Island, Lettland, Litauen, Monaco, Norwegen, Schweiz, Slowakei, Schweden, Tschechien, Tunesien, Ukraine, Zypern.

Schüssel