BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 4. Februar 2005

Teil römisch drei

12. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 454 Ausschussbericht 524 Sitzung 66. Bundesrat:, Ausschussbericht 7076 Sitzung 711.)

12.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK POLEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL

 

[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]

[ polnischer Vertragstext siehe Anlagen ]

[ englischer Vertragstext siehe Anlagen ]

 

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. Juli 2004 bzw. 18. Jänner 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. April 2005 in Kraft.

Schüssel