Jahrgang 2005 |
Ausgegeben am 4. Februar 2005 |
Teil römisch drei |
12. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 454 Ausschussbericht 524 Sitzung 66. Bundesrat:, Ausschussbericht 7076 Sitzung 711.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[ deutscher Vertragstext siehe Anlagen ]
[ polnischer Vertragstext siehe Anlagen ]
[ englischer Vertragstext siehe Anlagen ]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. Juli 2004 bzw. 18. Jänner 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. April 2005 in Kraft.
Schüssel