BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2005

Ausgegeben am 30. Juni 2005

Teil römisch drei

106. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen samt Schlussakte

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 21 Regierungsvorlage 769 Ausschussbericht 920 Sitzung 87. Bundesrat:, Ausschussbericht 6556 Sitzung 683.)

106.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung dieses Protokolls in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen 1 samt Schlussakte

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Februar 2002 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 3, Absatz eins, mit 1. November 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert:

Belgien

Dänemark

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Portugal

Finnland

Schweden

Vereinigtes Königreich

Schüssel

1 Das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen ist im Amtsblatt der EG Nr. L 225 vom 20. August 1990 veröffentlicht.