Das Datenblatt hat die nachfolgend genannten Angaben zu enthalten. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Modelle des gleichen Lieferanten in der angegebenen Reihenfolge gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden.
Enthält das Datenblatt eine farbige oder schwarz-weiße Abbildung des Etiketts sind gegebenenfalls nur die zusätzlichen Angaben nach 13. zu machen.
Die in Paragraph 8, genannten Versandhauskataloge, Mitteilungen, schriftlichen Angebote und die Werbung im Internet oder in anderen elektronischen Medien müssen die gleichen Angaben wie in Anhang römisch zwei in der dort angegebenen Reihenfolge enthalten.