Jahrgang 2004 |
Ausgegeben am 10. Mai 2004 |
Teil römisch zwei |
201. Bekanntmachung: | Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1993,, wird bekannt gemacht:
Die in den Anlagen 1 bis 3 wiedergegebenen Lehrpläne für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurden von der orientalisch-orthodoxen Kirchenkommission erlassen und werden mit sofortiger Wirksamkeit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
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