BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 31. August 2004

Teil römisch drei

98. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

98. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 1999,) hinterlegt:

Staat:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Mongolei

18. September 2003

Zypern

2. Juli 2003

Die ehemalige jugoslawische Republik Serbien und Montenegro hat ferner erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 27. April 1992 an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Schüssel