BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2004

Ausgegeben am 18. Oktober 2004

Teil römisch drei

124. Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 62 Ausschussbericht 154 Sitzung 28. Bundesrat:, Ausschussbericht 6834 Sitzung 700.)

124.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten
der Internationalen Meeresbodenbehörde

[Deutscher Vertragstext/Übersetzung siehe Anlagen]

[Englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 25. September 2003 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, für Österreich mit 25. Oktober 2003 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen oder sind ihm beigetreten:

Ägypten

Jamaika

Kamerun

Kroatien

Niederlande

Nigeria

Oman

Slowakei

Spanien

Tschechische Republik

Vereinigtes Königreich

Schüssel