Die §§ 28, 29 KSchG begründen einen materiellrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von gesetzwidrigen oder sittenwidrigen Bestimmungen (§ 879 ABGB, § 6 KSchG) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern.Die Paragraphen 28, 29, KSchG begründen einen materiellrechtlichen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von gesetzwidrigen oder sittenwidrigen Bestimmungen (Paragraph 879, ABGB, Paragraph 6, KSchG) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern.